Struktur und Budget des Verbandes ergeben sich aus dem Wiener Tourismusförderungsgesetz. Es bestimmt die Aufgaben des Verbandes – vor allem touristische Interessenvertretung für Wien und Destinationsmarketing. Es legt auch die Ortstaxe fest, die dem Verband zufließt. Der Verband wird von eine/m/r Präsident/en/in (nominiert von der Wiener Landesregierung) bzw. von eine/r/m Tourismusdirektor/in geführt. Der Aufsichtsrat (Tourismuskommission) – er beschließt grundsätzliche Richtlinien der Arbeit und das Budget – umfasst den/die Präsidenten/in und 17 Mitglieder: 14 von der Landesregierung bestellt und je eines von der Wirtschaftskammer Wien, der Kammer für Arbeiter und Angestellte in Wien und der Wiener Landwirtschaftskammer entsandt.